Betriebsanweisung

 

 

Spann- und Verschlussgerät für Kunststoff-Umreifungsbänder

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für den sicheren Umgang mit dem kombinierten Spann- und Verschlussgerät für Kunststoff-Umreifungsbänder

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

·       Stolpergefahr: Durch nicht ordnungsgemäß aufgerollte Umreifungsbänder.

·       Quetschgefahr: Durch umlaufendes Kunststoffband, Eingreifen in die Quetschzange

 

 

                                                              

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Das Gerät ist ausschließlich zum Umreifen von Packstücken mit Kunststoff-Umreifungsbändern zum Zweck der Waren-/ Transportsicherung bestimmt.

Allgemein:

·         Tragen Sie Augen-, Gesichts- und Handschutz während der Verwendung.

·         Das Gerät nicht für Packstücke verwenden, aus denen Wasser, Öl oder andere Flüssigkeiten herausrinnen können.

·         Sicherheitshinweise und Bedienungsanleitung immer beachten, und in der Nähe des Gerätes aufbewahren.

·         Das Gerät darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

·         Verwenden Sie nur Originalzubehör und Originalersatzteile.

·         Das Gerät darf nur von eingewiesen Personen bedient werden.

·         Umreifungsbänder ordnungsgemäß auf der vorgesehenen Spule lagern, Schlingenbildung vermeiden.

Beim Betrieb:

·         Das Gerät sollte nicht im Verkauf benutzt werden.

·         Achten Sie immer darauf, dass niemals Körperteile zwischen dem Umreifungsband und dem zu umreifenden Gegenstand liegen.

·         Es ist darauf zu achten, dass während des Bedienprozesses keine weiteren Personen in den Spann- und Verschlussbereich eingreifen.

·         Wenn Sie ein Umreifungsband aufschneiden, achten Sie auf den notwendigen Sicherheitsabstand, um vom zurückschnalzenden Umreifungsband nicht getroffen zu werden.

·         Halten Sie den nötigen Sicherheitsabstand beim Spannen des Umreifungsbandes, um bei einem Reißen bei Überspannung nicht verletzt zu werden.

 

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, die Arbeiten einstellen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: