|
|
Betriebsanweisung |
|
||||
|
|
Spann- und Verschlussgerät für
Kunststoff-Umreifungsbänder |
|
||||
|
|
1.
Anwendungsbereich |
|
||||
|
|
|
Diese Betriebsanweisung
gilt für den sicheren Umgang mit dem kombinierten Spann- und Verschlussgerät
für Kunststoff-Umreifungsbänder |
|
|||
|
|
2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
|
||||
|
|
|
·
Stolpergefahr: Durch nicht ordnungsgemäß aufgerollte
Umreifungsbänder. ·
Quetschgefahr: Durch umlaufendes Kunststoffband,
Eingreifen in die Quetschzange |
|
|||
|
|
3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
|
||||
|
|
|
Das
Gerät ist ausschließlich zum Umreifen von Packstücken mit
Kunststoff-Umreifungsbändern zum Zweck der Waren-/ Transportsicherung
bestimmt. Allgemein: ·
Tragen
Sie Augen-, Gesichts- und Handschutz während der Verwendung. ·
Das
Gerät nicht für Packstücke verwenden, aus denen Wasser, Öl oder andere
Flüssigkeiten herausrinnen können. ·
Sicherheitshinweise
und Bedienungsanleitung immer beachten, und in der Nähe des Gerätes
aufbewahren. ·
Das
Gerät darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. ·
Verwenden
Sie nur Originalzubehör und Originalersatzteile. ·
Das
Gerät darf nur von eingewiesen Personen bedient werden. ·
Umreifungsbänder
ordnungsgemäß auf der vorgesehenen Spule lagern, Schlingenbildung vermeiden. Beim Betrieb: ·
Das
Gerät sollte nicht im Verkauf benutzt werden. ·
Achten
Sie immer darauf, dass niemals Körperteile zwischen dem Umreifungsband und
dem zu umreifenden Gegenstand liegen. ·
Es
ist darauf zu achten, dass während des Bedienprozesses keine weiteren
Personen in den Spann- und Verschlussbereich eingreifen. ·
Wenn
Sie ein Umreifungsband aufschneiden, achten Sie auf den notwendigen
Sicherheitsabstand, um vom zurückschnalzenden Umreifungsband nicht getroffen
zu werden. ·
Halten
Sie den nötigen Sicherheitsabstand beim Spannen des Umreifungsbandes, um bei
einem Reißen bei Überspannung nicht verletzt zu werden. |
|
|||
|
|
4.
Verhalten bei störungen |
|
||||
|
|
|
·
Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, die Arbeiten
einstellen und den Vorgesetzten |
|
|||
|
|
5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
|
||||
|
|
|
·
Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
|
|||
|
|
6.
Instandhaltung / Entsorgung |
|
||||
|
|
|
·
Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von
fachkundigen Personen ausgeführt werden. |
|
|||
|
|
|
|
||||
|
|
Datum: |
|
Unterschrift Geschäftsführer: |
|
|
|
|
|
|
|
||||